Medikamente versenden

Beim Versand von Medikamenten sind einige wesentliche Gesetze zu beachten. Diese möchten wir hier kurz anführen. Damit Sie als Privatperson aufgeklärt sind und eine Übersicht davon bekommen, welche Arzneimittel Sie versenden dürfen und worauf Sie beim Versand achten sollten, um keine Straftat zu begehen.

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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen rezeptfreien und rezeptpflichtigen Medikamenten. Die rezeptfreien Arzneimittel sind frei käuflich und generell für den Versand zugelassen.

Ob ein Medikament rezeptpflichtig, also ein Rx - Medikament, entscheidet das Arzneimittelgesetz (AMG) in § 48.

Rezeptfreie Medikamente versenden

Alle rezeptfreien Medikamente in deutschen Apotheken wie einige Schmerztabletten, Hustensäfte, Salben, Augentropfen, Baldrian u.Ä. gehören nicht zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten und sind somit frei verkäuflich. Für den Versand sind sie in der Regel unproblematisch.

Rezeptpflichtige Medikamente verschicken

Alle rezeptpflichtigen Medikamente wie starke Schmerzmittel, Antibiotika, Betäubungsmittel wie Cannabis u.a. gehören der Kategorie Rx - Medikamente an. Das Versenden dieser Arzneimittel ist unter der Mehrheit von EU-Staaten verboten

Ausschließlich verifizierten Apotheken oder Personen wie Ärzten ist die Erlaubnis genehmigt, solche Medikamente zu versenden bzw. von einigen Ländern zu bestellen. Die Erlaubnis muss außerdem beantragt werden, siehe § 2 ApoG.

Medikamente ins Ausland verschicken?

Darf ich als Privatperson verschreibungspflichtige Medikamente versenden oder bestellen? Sie als Privatperson dürfen ausschließlich rezeptfreie Medikamente per Post ins Ausland versenden. Unter der Voraussetzung des Eigenbedarfs und in entsprechenden Mengen als Endverbraucher. Ansonsten haben Sie noch die Möglichkeit rezeptpflichtige Medikamente über eine Apotheke zu bestellen, die im Besitz einer Versandhandelserlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes ist. 

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