Regeln für einen Schadensersatz - Versand-Versicherung
Regeln in einem Schadensfall
Es ist wichtig, dass Sie die AGB der Versicherung befolgen. Zudem muss der Warenwert bewiesen werden können und das Paket muss vorschriftsgemäß verpackt worden sein. europacco.com empfiehlt Ihnen dem Empfänger wie folgt mitzuteilen: Bei der Ankunft des Pakets muss dieses auf Unversehrtheit kontrolliert werden. Sollte das Paket ersichtliche Schäden aufweisen, muss dies auf dem Transportdokument vermerkt werden und vom Empfänger sowie Lieferanten unterschrieben werden.
Des Weitern soll das Paket nur unter Vorbehalt angenommen werden. Ein Beispiel für den Vermerk: „Zudem muss der Warenwert bewiesen werden und das Paket muss vorschriftsgemäß verpackt worden sein." europacco.com empfiehlt Ihnen dem Empfänger wie folgt mitzuteilen: Bei der Ankunft des Pakets muss dieses auf Unversehrtheit kontrolliert werden. Sollte das Paket ersichtliche Schäden aufweisen, muss dies auf dem Transportdokument vermerkt werden und vom Empfänger sowie Lieferanten unterschrieben werden.
Beispiel Annahme mit Vorbehalt: Ich erlaube mir den Inhalt des Pakets in einen zweiten Moment auf eine Beschädigung genau zu kontrollieren. Um den Schadensersatz zu erhalten, muss der Schaden innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Pakets kommuniziert werden. Die Kommunikation muss schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgen. Schreiben Sie in das E-Mail einfach nur die Speditionsnummer und Ihre Kontaktdaten. Sie werden unmittelbar von der Versicherungsagentur kontaktiert, die eine genaue Dokumentation verlangen wird.
Die vollständige Dokumentation beinhaltet:
- Kopie der Einkaufsrechnung der beschädigten Ware
- Kopie der Zahlungsbestätigung, Transportdokument oder Frachtbrief der Rücksendung
- Transportdokument (Frachtbrief)
- Kopie des Beförderungspapiers unter Vorbehalt unterzeichnet - mit bekannten Beschädigungen
- Fotos der beschädigten Ware
- Detaillierte Beschreibung des Empfängers über die Schäden an der Ware
- Bei Verlust: Anzeige des Verlustes/Diebstahls
- Die AGB der Versicherung
Folgende Waren können nicht versichert werden:
- Wertsachen wie Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Geld, Wertpapiere, Briefmarken usw.
- Zerbrechliche Gegenstände wie Glas und Keramik
- Kunstwerke und Antiquitäten, Teppiche und echte Pelze, Tabak
- Radioaktives Material und Kernbrennstoffe
- Waffen und Munition
- Lebende Tiere
- Gesetzlich verbotene Waren, z.B. Medikamente
Das Paket ist versichert ab der Übergabe der Ware an den Kurier und bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Pakets an den Empfänger.
PrämieDie Versicherungsprämie beläuft sich auf jedes einzelne versicherte Paket.
Zuständiges GerichtDer Gerichtsstand ist in Bozen.
Spezielle ArrangementsDie Standardversicherung gilt nur für Pakete mit einem Gewicht von max. 50 Kilogramm. Sollten Sie schwerere Pakete haben, kontaktieren Sie den europacco.com Kundenservice unter [email protected].
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