Häufig gestellte Fragen

Sendungen mit erhöhtem Gewicht und Übergrößen

Das Gewicht und die Dimensionen eines Paketes werden einzeln überprüft und bewertet. Die Speditionskosten beziehen sich auf des Gewicht jedes einzelnen Paketes und werden in folgende Klassen unterteilt: 5 kg, 10 kg, 20 kg, 30 kg, 40 kg und 50 kg. Wenn das Gewicht des Paketes auch nur 100 Gramm dieser Kategorie überschreitet, fällt die Sendung in die nächste Preisklasse. In diesem Fall muss die Zahlung des Differenzbetrages von der einen Kategorie zur anderen erfolgen. Das Gewicht mehrerer Pakete ist nicht kombinierbar. Sollte die Spedition aus zwei Paketen bestehen, wovon eines 28 kg wiegt und somit regulär der Kategorie 30 kg zugerechnet werden kann und für Paket 2 wurde die Kategorie bis zu 5 kg gewählt, es aber 5,10 kg wiegt, so fällt dieses in die nächste Stufe und kann nicht mit Paket 1 verrechnet werden. Für Paket 2 wird demnach der Aufpreis für die nächste Kategorie fällig. Das Gewicht der Paketsendungen ist nicht kumulierbar, nur jenes der Palettensendungen.

Sollte das Paket die Gewichtsgrenze von 50 kg oder die Höchstmaße von 190 cm überschreiten, muss das Paket auf einer Palette weitertransportiert werden und die Zusatzkosten können bei einigen Ländern höher sein, als die bereits bezahlten Speditionskosten.

Sollte das Paket die Gewichtsgrenze von 50 kg oder die Höchstmaße von 190 cm überschreiten, muss das Paket auf einer Palette weitertransportiert werden und die Zusatzkosten können bei einigen Ländern höher sein, als die bereits bezahlten Speditionskosten.


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